Sie verwenden einen veralteten Browser mit Sicherheitsschwachstellen und können daher diese Webseite nicht nutzen.

Hier erfahren Sie, wie einfach Sie Ihren Browser aktualisieren können.

MieterZeitung Oktober 2021

Inhaltsverzeichnis

Politik:
Kommentar Lukas Siebenkotten: „Nach der Wahl ist vor dem Mieterschutz“
Nach Wahlausgang viele Fragen offen
Der Deutsche Mieterbund fordert einen sechsjährigen Mietenstopp

Blickpunkt:
Es ist nicht nur ein Problem in der kalten Jahreszeit: Schimmel und Feuchtigkeitsschäden. Wie kann man es verhindern und wer ist verantwortlich für die Beseitigung?

Wohnen:
Mit einer Mini-Photovoltaikanlage können auch Mieter:innen selbst Strom erzeugen. Auf dem Weg zum eigenen Solarkraftwerk müssen jedoch zuerst einige Fragen geklärt werden.

Mietrecht:
Fernablesbare Zähler
Neues vom BGH: Richtige Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Kurzurteile
Keller - welche Rechte und Pflichten gelten?

Nachrichten:
Teure Wohnungen für Studierende
Leute - Leute
China deckelt den Mietenanstieg
Mit Job, ohne Wohnung
Biland der DMB-Fluthotline

Verbraucher:innen:
Heizkosten sind im Jahr 2020 gesunken
Heizspiegel für Deutschland

Rubriken:
Ihr Mieterverein informiert
Fragen
Briefe
Preisrätsel: Mitmachen und gewinnen
Aufgespießt
Impressum

Kommentar

Nach der Wahl ist vor dem Mieterschutz

Derzeit ist unklar, wer die neue Bundesregierung stellen wird. Klar ist aber, dass jede neue Koalition den Schutz von Mieterinnen und Mietern im Blick haben muss – und zwar stärker als bisher. Das Mietenthema drängt, hier sind schnelle und umfassende Lösungen gefragt, mit denen extreme Mietsteigerungen und Verdrängung gestoppt, die Spekulation mit Boden verhindert und der Neubau bezahlbarer Wohnungen deutlich gesteigert werden können.

Auch in Sachen Klimaschutz hat die Politik große Aufgaben vor sich. Dabei muss jedoch klar sein, dass beide Themen nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Mieterinnen und Mieter leiden bereits jetzt unter den höchsten Strompreisen in Europa, den Preissprüngen auf dem Gasmarkt und der vollen CO2-Preis-Umlage für Heizung und Warmwasser. Bereits in diesem Jahr wird sich das bei den Nebenkosten deutlich bemerkbar machen.

Klimaschutz ist wichtig, vor allem im Gebäudebestand, der am CO2-Ausstoß einen großen Anteil hat. Energetische Sanierungen dürfen aber nicht dazu führen, dass die ohnehin stark belasteten Mieterinnen und Mieter weitere deutliche Erhöhungen schultern müssen. Hier muss die neue Bundesregierung Regelungen erlassen, die sozial und klimafreundlich sind.
Zur sofortigen Entlastung der Mieterinnen und Mieter ist ein bundesweiter sechsjähriger Mietenstopp notwendig. Er garantiert eine dringend notwendige Atempause, in der die Politik Antworten auf die Mietenkrise finden muss, etwa die Wiedereinführung eines gemeinnützigen Wohnungsmarktes und den Bau sowie die Erhaltung von genügend bezahlbaren Wohnungen. Der DMB hofft auf konstruktive Koalitionsverhandlungen, damit notwendige Maßnahmen schnell in Angriff genommen werden können.

Social Media

Steigende Mieten und Proteste

Die Miet- und Kaufpreise steigen immer noch weiter, nicht nur in Deutschland. Für viele Menschen sind die Wohnkosten kaum noch tragbar. Bei RTL-Direkt erklärte unsere Bundesdirektorin Dr. Melanie Weber-Moritz, ein Grund dafür sei der stark abschmelzende
Bestand an Sozialwohnungen. Dieser müsse dringend wieder aufgestockt werden. Auf der Mietendemo in Berlin forderte unser Präsident Lukas Siebenkotten, dass Wohnen für alle Menschen möglich sein müsse. Auch die Tagesschau berichtete.

Aktuelle Informationen zu den zahlreichen wohnungspolitischen Aktionen finden Sie wie immer unter  

www.facebook.com/DMBMieterbund/ und https://twitter.com/DMBMieterbund

 

Urteile in Kürze

Müllmanagement

Vermieter:innen sind befugt, die Kosten des sogenannten Müll- oder Behältermanagements (Überprüfung der Wertstofftrennung und notwendiges Nachsortieren) als Kosten der Müllentsorgung auf die Wohnraummieter:innen umzulegen (LG Berlin –67 S 335/20, WuM 2021, 367).

Mieterhöhung

Wird auf eine Modernisierungsmieterhöhung hin über einen längeren Zeitraum (hier: über drei Jahre) nur ein Teilbetrag der verlangten Erhöhung gezahlt und dies von dem:der Vermieter:in widerspruchslos hingenommen, kommt insoweit eine stillschweigende Einigung über eine Erhöhung der Miete in der gezahlten Höhe zustande (AG Brandenburg – 10 C 162/20, WuM 2021, 373).

Heizung

Verändert der Mieter die in der Wohnung befindliche Heizungsanlage derart, dass von ihr eine Brandgefahr oder eine sonstige Gefährdung der Mietsache und anderer Mieter ausgeht, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung (AG Melsungen – 4 C 83/21 (17), WuM 2021, 555).

Kündigung

Ein wichtiger Grund, der zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn die Mieterin den Hausfrieden durch einen nicht herausgeforderten tätlichen Angriff (hier: mit Pfefferspray) auf eine Nachbarin stört (LG Hamburg – 316 T 24/21, WuM 2021, 486).

Kündigungswiderspruch

Ist die Mieterin aufgrund verschiedener schwerer Erkrankungen nicht mehr in der Lage, sich in einer neuen Umgebung zurechtzufinden und ist zudem im Falle eines Umzugs eine Verschlechterung ihres Zustandes zu erwarten, begründet dies einen Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung aus Härtegründen. Die Berufung auf die Härte ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil ein Wohnungstausch angeboten wurde, der einen Zwischenumzug erfordern würde (LG Stuttgart – 4 C 209/19, WuM 2021, 566).

 

 

Leserfragen

Parkett

Silvia W., Lohne: Bekannte ziehen mit Hund und Katzen in eine Wohnung mit Parkett. Im Mietvertrag wurde festgelegt, dass die Mieter:innen für das Abschleifen und Versiegeln verantwortlich sind, es also selbst organisieren und bezahlen müssen. Ist so eine Klausel zulässig?

Antwort:  Nein. Das Abschleifen und Versiegeln des Parkettbodens ist Aufgabe der Vermieter:innen, die auch nicht auf die Mieter:innen übertragen werden darf. Kommt es aber durch Kratzspuren von Hunden oder Katzen zu Schäden, weil Mieter:innen zumutbare Schutzmaßnahmen unterlassen haben, sind sie schadensersatzpflichtig.

Ruhestörung

Hilde B., per Mail: Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Der Vermieter wohnt mit im Haus. An heißen Sommertagen werkelt er schon früh um 5.00 Uhr im Garten, direkt vor meinem Schlafzimmer. Mit ihm darüber zu diskutieren ist zwecklos. Darf er das?

Antwort: Auch ihr Vermieter muss sich an die Ruhezeiten halten, die allgemeine Nachtruhe gilt grundsätzlich bis 6.00 Uhr morgens. Aber auch danach darf er nicht lärmen, wie er möchte, sondern muss das Gebot der Rücksichtnahme beachten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung, welche Ruhezeiten in Ihrer Gemeinde gelten, sprechen Sie Ihren Vermieter darauf an und versuchen Sie, gegebenenfalls mit Unterstützung Ihres örtlichen Mietervereins, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Wohnberechtigung

Monika B., per Mail: Ich wohne seit letztem Jahr mit meinem Sohn in einer 60-Quadratmeter-Wohnung mit Wohnberechtigungsschein (WBS). Mein Sohn steht mit mir gemeinsam im Mietvertrag. Da er schon erwachsen ist, wird er in nächster Zeit ausziehen. Darf ich dennoch in der Wohnung bleiben oder ist die Wohnung nun zu groß für mich alleine?

Antwort: Die Festlegung angemessener Wohnungsgrößen ist Ländersache. Als Richtschnur gilt, dass für eine alleinstehende Person eine Wohnungsgröße von 45 Quadratmeter als angemessen gilt. Würden Mieter:innen Jahre nach dem Einzug keinen neuen WBS erhalten, da sich beispielsweise das Einkommen erhöht hat oder die Kinder ausgezogen sind, müssen sie deshalb aber nicht die Wohnung verlassen. Je nach Wohnort oder Landesregelung können sie jedoch zur Zahlung einer sogenannten Fehlbelegungsabgabe herangezogen werden.

Kaution

Jürgen P., Greifswald: Demnächst werde ich ausziehen. Musste mein Vermieter meine zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlte Kaution verzinsen und wenn ja, wem stehen die Erträge zu?

Antwort: Die Kaution muss zu dem für Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst werden. Die Zinsen werden jährlich der Kaution zugeschlagen, verzinst und erhöhen somit die Kaution. Bei Beendigung des Mietverhältnisses müssen die Zinsen mit zurückgezahlt werden. Hat der Vermieter die Kaution höherverzinslich angelegt, muss er die tatsächlichen höheren Zinsen zurückzahlen. Hat er sie entgegen der gesetzlichen Verpflichtung nicht verzinslich angelegt, steht dem Mieter ein Schadensersatzanspruch in Höhe des Zinsbetrages zu, der bei der Anlage auf einem Sparbuch angefallen wäre.

Stellplatz

Ulrike L., per Mail: In unserem Mietvertrag steht, dass ein Stellplatz mitbenutzt werden darf, aber die vorhandenen Stellplätze sind von unserem Vermieter bzw. dessen Familie stets belegt. Ich will keinen Streit, aber ist er als Vermieter nicht verpflichtet, uns einen Stellplatz für unseren PKW zur Verfügung zu stellen?

Antwort: Ja. Wurde mietvertraglich vereinbart, dass Mieter:innen einen Stellplatz nutzen dürfen, müssen die Vermietenden diesen auch zur Verfügung stellen. Ist der Stellplatz dauernd belegt,  haben die Mieter:innen das Recht, die Miete zu kürzen.

 

Aufgespießt

Bunte Tonnen gegen den Müll

In Teilen von Würzburg haben langweilige schwarze Mülltonnen ausgedient. Stattdessen sollen Vertreter der einheimischen Tierwelt, wie Fische, Marienkäfer oder Feuersalamander, die Würzburger:innen und Tourist:innen dazu animieren, Abfälle in die Tonne und nicht einfach auf den Boden zu werfen. „Indirekt soll so gesagt werden: ‚Hey, wir leben auch hier!‘“, sagte Anja Knieper, Leiterin der Umweltstation Würzburg, der dpa.
Corona habe das Müllproblem noch verstärkt, so Knieper, dagegen gehe man nun mit den derzeit 20 Graffiti-Mülltonnen an. Sie wurden von den Künstlern Christoph Ulherr und Andreas Pistner gestaltet und stehen an besonders beliebten und damit auch belebten Orten in Würzburg, wie der Alten Mainbrücke, in den Grünanlagen am Hubland und am Willy-Brandt-Kai. Laut Knieper ist das Projekt ein Erfolg: Die Tonnen mussten schon einen Tag nach dem Aufstellen geleert werden – und es liege weniger Müll auf den Straßen und Wiesen.

Extramiete für Wandtattoo

Manche Vermieter:innen haben die absurdesten Ideen, wie sie aus einer Wohnung den höchsten Profit herausschlagen können. Laut einem Bericht der „taz“, die die betreffenden Gerichtsakten einsehen konnte, hatte eine Vermieterin im Jahr 2019 ihre Berliner Zweizimmerwohnung für 526 Euro kalt plus 96 Euro Nebenkosten im Monat vermietet.
Doch wer jetzt an ein Schnäppchen denkt, hat sich getäuscht: Im Mietvertrag wird nämlich ein „Kunstwerk“ erwähnt, für das Zusatzkosten von 578 Euro pro Monat anfallen sollten. Die Mieter:innen, die verzweifelt eine Wohnung suchten, unterschrieben den Mietvertrag, gingen aber später vor Gericht. Bei dem „Kunstwerk“ handelte es sich im Übrigen um ein Wandtattoo in Blumenform, das von der Vermieterin selbst angebracht worden war. Die Mieter:innen zogen nach längerem Rechtsstreit aus. Bleibt nur zu hoffen, dass die dreiste Vermieterin ihre Masche nicht erneut und vielleicht sogar wieder erfolgreich durchgezogen hat.

Barrierefreiheit mit Lego-Rampen

Aus Legosteinen kann man nicht nur Häuser, Straßen und Figuren bauen, sondern auch praktische Alltagshelfer. Im nordrhein-westfälischen Arnsberg sollen nun Rollstuhlrampen aus Legosteinen für mehr Barrierefreiheit sorgen. Nicht nur in Arnsberg fehlt es vielen Geschäften und städtischen Gebäuden an Rampen, die Rollstuhlfahrer:innen oder gehbehinderten Menschen einen Zugang zum Gebäude ermöglichen.
Die Behindertenbeauftragte der Stadt, Doris Feindt-Pohl, sagte dem WDR, wo nur kleine Rampen fehlten, könnten welche aus Klemmbausteinen eine Alternative sein. Sie sind (kinder)leicht zusammenzubauen, stabil und schnell umsetzbar. Im August fand die erste Bauaktion statt, weitere Termine sind geplant. Nun werden Spenden für „Baumaterial“ benötigt. Besonders gesucht sind einfache Basissteine, flache Steine und Grundplatten, auf denen die Rampen verklebt werden können. Wer Steine spenden möchte, kann sie bei den Stadtbüros in Arnsberg, Hüsten und Neheim in Sammelboxen legen. Hausbesitzer:innen und Mieter:innen, deren Gebäude eine Rampe brauchen könnten, können sich ebenfalls dort melden. Die Rampen sind allerdings nur für eine Stufenhöhe bis 18 Zentimeter geeignet.  

Ohne Badezimmer

Einer der teuersten Immobilienmärkte weltweit liegt in Neuseeland. Die Auswüchse gehen so weit, dass in einem Vorort von Auckland kürzlich ein stark sanierungsbedürftiger Bungalow ohne Badezimmer und Toilette für über zwei Millionen Dollar verkauft wurde, wie der „Stern“ berichtete.  Laut Schätzungen müssen die neuen Besitzer:innen zudem noch mindestens 200.000 Dollar für Renovierungen ausgeben. Vergrößert werden darf das Haus dabei allerdings nicht: Es liegt in einer „Einzelhauszone“ und ist damit von einer Umgestaltung zum Mehrparteienhaus ausgeschlossen.

Gegen Schnarcher

Ein laut schnarchender Mann hat in Simmern (Rheinland-Pfalz) einen Polizeieinsatz ausgelöst, nachdem sein besorgter Nachbar „eigenartige Geräusche“ gemeldet hatte, die aus der offen stehenden Haustür eines Wohnhauses kamen. „Wie sich dann herausstellte, stammten die mysteriösen Geräusche vom Eigentümer selbst“, heißt es im Polizeibericht. Dieser habe offensichtlich am Abend Alkohol getrunken und vergessen, seine Haustür zu schließen. „Die Tür wurde von den Beamten zugezogen und der Hauseigentümer konnte seinen lautstarken Schlaf fortsetzen.“