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MieterZeitung Juni 2021

Inhaltsverzeichnis

Mietertag 2021:
Der erste rein digitale Mietertag des Deutschen Mieterbundes war geprägt von spannenden politischen Debatten und von viel Lob für die Mietervereine.

Politik:
Kommentar Melanie Weber-Moritz: SchwierigeZeiten – starker Mieterschutz“
Nach dem Mietendeckel ist vor dem Mietenstopp
Großkonzern in Planung

Mietrecht:
Kurzurteile: Balkonbepflanzung, Kameraattrappen, Bodenbelag, Vögel, Heizkörper
Streitthema Lärm

Wohnen:
Damit das Leben in den Städten lebenswert bleibt, müssen Stadtplaner:innen an vielen Stellschrauben drehen. Eine ist der Verkehrssektor. Damit er umweltfreundlicher wird, ist noch viel zu tun.

Verbraucher:
Tipps für Mieter: Hohe Energiekosten? Kann man sich sparen!
Kommende Generationen besser schützen

Nachrichten:
Sozialer Frieden gefährdet
Leute – Leute
Ista plant Fernablesungen
Keine Umlage der Kabelgebühren mehr
Mehr Ladestationen

Rubriken:
In eigener Sache
Ihr Mieterverein informiert
Leser fragen
Leserbriefe
Preisrätsel: Mitmachen und gewinnen
Aufgespießt
Impressum

Kommentar

Schwierige Zeiten – starker Mieterschutz

Das öffentliche Leben hat sich in den vergangenen anderthalb Jahren deutlich verändert. Die meisten Veranstaltungen finden nicht mehr persönlich, sondern virtuell per Videokonferenzen statt. Das trifft auch den Mietertag des Deutschen Mieterbundes, der in diesem Jahr eigentlich in Koblenz stattfinden sollte, nun aber per Zoom-Konferenz und Facebook-Livestream gesendet wurde.

Doch was sich trotz Pandemie und neuer virtueller Realität nicht verändert hat, ist das Engagement der bundesweit über 300 Mietervereine mit ihren vielen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter:innen. Sie sorgen seit Jahrzehnten dafür, dass Mieter:innen zu ihrem Recht kommen, dass ungerechtfertigte Forderungen abgewehrt werden und Streit mit Vermieter:innen größtenteils außergerichtlich beigelegt wird. Damit leisten sie einen enormen Beitrag zum Schutz des sozialen Friedens im Mieterland Deutschland.

Dieses Engagement wissen wir als Dachverband der Mietervereine sehr zu schätzen. Bei den zahlreichen Menschen, die die Mieterberatungen auch unter Pandemiebedingungen am Laufen hielten, den Kontakt zu den Mitgliedern nicht verloren und unermüdlich immer neue Wege fanden, Ratsuchenden zu helfen, möchten wir uns deshalb herzlich bedanken. An vielen Stellen wurde die ohnehin anstehende Digitalisierung vorangetrieben – auf den gemachten Erfahrungen werden die Vereine in Zukunft aufbauen können. Davon profitieren Mitarbeiter:innen und Mitglieder gleichermaßen.

Bis zum nächsten Mietertag in zwei Jahren – dann hoffentlich wieder von Angesicht zu Angesicht – werden sicher weitere Neuerungen hinzukommen, das Engagement der Mietervereine aber wird bleiben.

Social Media

Kampf um Wohnungen und Kosten

Bezahlbare Wohnungen sind in vielen Gegenden Mangelware. Immer öfter berichten Medien über die Not der Menschen, eine Wohnung zu finden oder ihre Sorge, ihre Wohnung zu verlieren, weil sie die Miete nicht mehr aufbringen können. Das ZDF sendete Ende April eine sehenswerte Reportage über die teils bizarren Auswüchse auf dem Wohnungsmarkt. Unsere Bundesdirektorin Dr. Melanie Weber-Moritz konnte dort unsere Lösungsvorschläge, wie die Forderung nach einem temporären Mietenstopp, einbringen. Bedrohlich sind für viele Mieter:innen auch die ständigen Eigentümer:innenwechsel, wie aktuell die Übernahme der Deutsche Wohnen durch die Vonovia.Gleichzeitig führen notwendige Klimaschutzmaßnahmen, wie die CO2-Bepreisung, zu weiteren Kosten. Gemeinsam mit zahlreichen Verbraucherschutzmaßnahmen und auch einsichtigen Vertreter:innen der Wohnungswirtschaft, konnten wir erreichen, dass die Bundesregierung die Umlage nicht mehr komplett bei den Mieter:innen abladen wollte. Der zwischen Bundesumweltministerium (SPD), Bundesministerium des Innern (CSU) und Bundeswirtschaftsministerium (CDU) ausgehandelte Kompromiss zur Teilung der Kosten zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen wird aber derzeit noch von der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag blockiert.

Aktuelle Informationen zu den zahlreichen wohnungspolitischen Aktionen finden Sie wie immer unter

https://www.facebook.com/DMBMieterbund/ und https://twitter.com/DMBMieterbund

Urteile in Kürze

Balkonbepflanzung

Das Pflanzen von tiefwurzelnden Bäumen auf einem Balkon oder einer Loggia gehört nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (LG München – 31 S 1237/16, WuM 2017, 14).

Heizkörper

Der Mieter hat gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Stilllegung von ihm nicht genutzter Heizkörper, selbst wenn dadurch in geringem Umfang Verbrauchseinheiten anfallen und in Rechnung gestellt werden (AG München – 416 C 10714/20, WuM 2021, 309).

Bodenbelag

Die Ersetzung des bei Vermietung auf der Terrasse verlegten Fliesenbodens durch einen Holzboden ist eine Abweichung vom vertragsgemäßen Zustand. Der Vermieter hat einen Anspruch auf Wiederherstellung in der bisherigen Ausführung (LG Berlin – 65 S 315/15, WuM 2017, 14).

Kameraattrappen

Die Installation einer täuschend echten Überwachungskameraattrappe im Hauseingang durch den Vermieter ist ein nicht gerechtfertigter Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters, wenn zur Abwehr von Gefahren für das Eigentum des Mieters auch weniger einschneidende Mittel – etwa eine zuverlässig und schnell ins Schloss fallende Eingangstür – in Frage kommen (LG Berlin – 67 S 73/18, WuM 2018, 654).

Vögel I

Vogellärm im Garten ist grundsätzlich hinzunehmen. Das gilt auch, wenn Nachbarn die Vögel mit Tränken und Futterknödeln gezielt anlocken. Um den Vogelgesang zu unterbinden, müsste der Vermieter die Natur rund um sein Haus zerstören und Bäume fällen. Das kann nicht verlangt werden. (LG Berlin – Az.: 65 S 540/09).

Vögel II

Das regelmäßige Füttern von Tauben trotz Abmahnung, das eine erhebliche Verschmutzung der Liegenschaft durch Taubenkot, Staub und Federn nach sich zieht, ist eine Störung des Hausfriedens, die den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt (AG Nürnberg – 14 C 7772/15, WuM 2017, 150).

Mietertipp

Hohe Energiekosten? – Kann man sich sparen!

Die Wohngebäude in Deutschland sorgen nach wie vor für jede Menge klimaschädliche CO2-Emissionen. Dabei ist hier das Sparpotenzial bei Emissionen und auch bei den Kosten groß – und oft ist es sogar vergleichsweise leicht zu nutzen. Auch Mieter:innen können sich viele Kosten sparen.

Der Gebäudesektor hat sein Klimaziel für 2020 laut Umweltbundesamt als einziger Sektor knapp verpasst. Dort sind rund 120 Millionen Tonnen CO2 angefallen, zwei Millionen mehr als erlaubt. Für einen Großteil dieser Treibhausgasemissionen sind Heizen und die Warmwasserbereitung verantwortlich.

Fast die Hälfte der CO2-Emissionen im Gebäudesektor lässt sich vermeiden. Das zeigen Analysen für den Heizspiegel, den der Deutsche Mieterbund zusammen mit der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online jährlich veröffentlicht. Bei den Heizkosten liegt das Sparpotenzial laut Heizspiegel deutschlandweit bei rund 39 Prozent. Das entspricht Heizkosten in Höhe von etwa 16 Milliarden Euro. Bei den Emissionen kann noch mehr vermieden werden: 48 Prozent oder fast 62 Millionen Tonnen CO2.

Auch Mieter:innen können dazu beitragen, dass der Energieverbrauch für Heizen und Warmwasser sinkt. Allein beim Warmwasser können durchschnittliche Haushalte Jahr für Jahr Hunderte Euro sparen und jede Menge CO2 vermeiden. Die Möglichkeiten sind vielfältig: Vom Einbau elektronischer Heizthermostate über das Entlüften der Heizkörper, vom Einsatz von Sparduschköpfen bis hin zum sparsamen Heizen und richtigen Lüften sind für jeden Haushalt passende Möglichkeiten dabei.

Wie groß das individuelle Sparpotenzial ist, können Mieterinnen und Mieter mit dem Heizkostenrechner HeizCheck herausfinden. Nötig ist dazu lediglich die Heizkostenabrechnung. Den HeizCheck gibt es kostenlos auf der Website des Deutschen Mieterbundes: www.mieterbund.de/service/heizcheck

Leserfragen

Rauchen in der Wohnung

Roger K., Ravensburg: Vor ca. einem Jahr ist in der Wohnung unter mir ein stark rauchender Mieter eingezogen, der sich meist in seiner Wohnung aufhält. Durch seinen starken Konsum von Zigaretten zieht regelmäßig Rauch in mein Wohn- und auch Schlafzimmer. Dies passiert zu jeder Tages- und auch Nachtzeit, z.B. um Mitternacht, 2.00 Uhr nachts oder auch schon um 5.30 Uhr am Morgen. Muss ich dieses Verhalten tolerieren?

Antwort:  Nein. Eine erhebliche Belästigung durch Zigarettenqualm müssen Sie nicht tolerieren. Ihr Nachbar muss auch auf Ihre Interessen Rücksicht nehmen und darf nicht permanent so rauchen, dass Ihre Wohnung dauerhaft vollgequalmt wird. Reden Sie zunächst mit Ihrem Nachbarn und versuchen Sie „Rauchzeiten“ festzulegen. Hilft alles nichts, können Sie sich an Ihren Vermieter wenden. Eine erhebliche Geruchsbelästigung berechtigt grundsätzlich auch zur Mietminderung. Lassen Sie sich hier aber unbedingt vorher von Ihrem örtlichen Mieterverein beraten

Wasserdruck

Jörg H., Hannover: Ich wohne im obersten Stock eines Mietshauses und muss leider feststellen, dass zwar die Wassertemperatur in Ordnung ist, aber der Druck des Wassers zu wünschen übriglässt. Beim Duschen ist das etwas ärgerlich. Gibt es einen Mindestwasserdruck, auf den ein Mieter einen Anspruch hat?

Antwort: Der Mieter hat einen Anspruch auf einen ausreichenden Wasserdruck. In der Regel ist ein Druck von etwa 2 bis 3,5 bar ausreichend. Ist wegen des schwachen Wasserdrucks das Duschen kaum mehr möglich, ist auch eine Mietminderung gerechtfertigt. Die Höhe der Minderung ist immer einzelfallabhängig. Eine vorherige Beratung ist daher unbedingt anzuraten.

Wohnfläche

Mario M., Schwäbisch Gmünd:  Mein Vermieter hat für letztes Jahr erstmalig einen von mir zusätzlich genutzten Kellerraum zur Fläche gezählt. Dies hat Auswirkung auf die Höhe der Abrechnung für die Nebenkosten. Ist das so korrekt?

Antwort: Nein. Zur Wohnfläche gehört die Grundfläche aller Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören, einschließlich Wintergärten, Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen. Nicht berücksichtigt wird die Grundfläche von Abstellräumen, Waschküchen, Heizungsräumen, Garagen oder auch Kellerräumen.

Grenzen der Mieterhöhung

Hanna B., Koblenz: Gibt es Grenzen für Mieterhöhungen?

Antwort: Ja. Bestandsmieten dürfen nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden, also auf die Miete, die in der Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum im Schnitt gezahlt wird. Die Anpassung darf aber nicht auf einmal erfolgen, sondern nur in gesetzlich vorgeschriebenen Etappen gefordert werden. Mieterhöhungen nach Modernisierungen sind ebenfalls begrenzt. Nach einer Modernisierung darf die Miete maximal um 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen.

Nachbarshunde

Peter-Klaus & Cherryl H., Amberg:  Vor ca. einem Jahr wurde die neben uns liegende Wohnung im Erdgeschoss an ein junges Paar vermietet, welches zwei große Schäferhunde mitgebracht hat. Jetzt kommt das Unfassbare: Die beiden Hunde leben Tag und Nacht, im Sommer wie im Winter auf dem Balkon und sind nirgendwo angeleint, im Gegenteil, sie springen öfter hinüber auf unseren Balkon. Wir sitzen schon gar nicht mehr auf unserem Balkon, denn wir haben Angst vor den Schäferhunden. Müssen wir das dulden?

Antwort:  Nein. Die Nachbarn müssen dafür sorgen, dass die Hunde Sie nicht belästigen. Sie haben einen Anspruch darauf, Ihren Balkon ohne wesentliche Störungen nutzen zu können. Im Zweifel muss Ihr Vermieter dafür sorgen, dass die Störung aufhört.

Aufgespießt

Balkone als Kunstgalerie

Berliner Künstler:innen zeigten kürzlich, dass Balkone nicht nur zum Sitzen, Gärtnern und Grillen benutzt werden können, sondern auch, um kreativ auf gesellschaftliche Probleme aufmerksam zu machen. „Die Balkone 2“ hieß das Kunstprojekt, das vom 30. April bis zum 2. Mai 2021 im Stadtbezirk Prenzlauer Berg zu betrachten war. Teilweise war es nicht so einfach, die rund 40 beteiligten Balkone zu finden – der Bezirk ist groß und die Karte war (absichtlich) nicht mit Hausnummern versehen. Doch dass man sich mal verirren und so unbekannte Ecken entdecken konnte, gehörte zum erklärten Konzept der Kurator:innen.

Wer sich zurechtgefunden hatte, sah abwechslungsreiche Installationen, die Gesprächsstoff boten. Etwa eine rote Autokarosserie in Einzelteilen, ein Porträt der Schriftstellerin Ellen Key, das auf fehlende Gleichberechtigung bei der Benennung von Straßen aufmerksam machte, oder an Fäden aufgehängte Glückskekse. Auch die Schwierigkeiten, mit denen freie Künstler wegen der Corona-Auflagen konfrontiert sind, wurden thematisiert. Auf einigen Balkonen fanden Performances statt, auf Schildern gab es Informationen zu den Installationen. Kunst für Nachbar:innen und Interessierte – ohne Museumsbesuch, dafür aber coronakonform. 

Wohnen wie gedruckt

Die Entwicklung der 3D-Drucktechnik geht mit Riesenschritten voran. In einem Vorort der niederländischen Stadt Eindhoven konnten nun europaweit die ersten Mieter:innen in ein vollständig gedrucktes Haus einziehen. Elize Lutz (70) und Harrie Dekkers (67) haben seit April den Schlüssel zu einem 94 Quadratmeter großen gedruckten Bungalow. Ganz im Zeichen der Digitalisierung handelt es sich nicht um einen traditionellen Schlüssel, sondern um eine App, mit der man das in Form eines Felsblocks gebaute Haus öffnet.

Das Bauunternehmen Saint-Gobain Weber Beamix plant in der Nähe vier weitere gedruckte Häuser in ungewöhnlichen Formen, die nichts mit einem rechteckigen Standardbau gemein haben. Auch mehrstöckige Gebäude sollen mit der Technik möglich sein. Die Wände wurden von einem riesigen Roboterarm gebaut, der einen speziell angemischten Zement lagenweise übereinanderspritzt. Kleine Fehler im Druckprozess sind an den Wänden sichtbar, was dem Gebäude einen modernen Beton-Look verleiht. Die neuen Bewohner:innen fühlen sich wohl, als „sicheren Bunker“ bezeichnete Dekkers das Zuhause auf Zeit. Denn nach sechs Monaten müssen die beiden wieder ausziehen – in den kommenden Jahren sollen noch mehr Menschen die Gelegenheit haben, in dem neuartigen Haus zu leben.

Streit mit Vermieter endet mit Abriss

Ein Konflikt zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen ist nie schön, doch in Gerolstein (Rheinland-Pfalz) eskalierte es derart, dass der Eigentümer eines Hauses dieses mit einem Bagger teilweise abriss. Der Mieter befand sich zu diesem Zeitpunkt im Haus, wurde aber laut Polizeiangaben glücklicherweise nicht verletzt. Das Gebäude ist allerdings nicht mehr bewohnbar und droht einzustürzen. Gegen den Vermieter wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.