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Mietrecht |
RechtStichworte zum Mietrecht
Abflussverstopfung
(dmb) Die Kosten zur Beseitigung einer Rohr- oder Abflussverstopfung im Mietshaus sind nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine Betriebskosten. Der Vermieter darf diese Kosten nicht in die jährliche Betriebskostenabrechnung einstellen, sie können auch nicht als „sonstige Betriebskosten“ abgerechnet werden.
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